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Laienbeteiligung im Strafverfahren

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Die Laienbeteiligung im Strafprozess ist eine Errungenschaft der 1848er-Revolution, die nachfolgend in viele deutsche Länderverfassungen Einzug gehalten hat. Seitdem ist die Institution der Laienbeteiligung nie grundsätzlich reformiert worden. Nur an der Ausgestaltung, nicht aber am Prinzip der Beteiligung von Laienrichtern wurde in den folgenden Jahren Kritik geübt. Daher stellt sich inzwischen die Frage, ob die Laienbeteiligung so, wie sie vor 150 Jahren eingeführt wurde, trotz der vielfältigen Änderungen im Strafverfahren und in der Gesellschaft noch sinnvoll eingesetzt werden kann. Erhebliche Bedenken bestehen hinsichtlich der in den letzten Jahren stark erweiterten Einstellungspraxis, der sich immer weiter durchsetzenden Absprachen zur Beendigung des Strafverfahrens sowie der weiten Verbreitung von Strafbefehlen. Hinzu kommen starke gesellschaftliche Veränderungen.

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2000

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