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Verselbständigte Verwaltungseinheiten der Europäischen Union

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Verselbständigte Verwaltungseinheiten erfüllen spezifische Aufgaben der EU. Sie werden oft als Satelliteneinrichtungen bezeichnet. Aus verfassungsrechtlichen und haushalterischen Gründen kann die extensive Anwendung des Art. 308 EGV nicht mehr als ausreichende Rechtsgrundlage zur Gründung dieser Einrichtungen herangezogen werden. Das Verwaltungssystem von insgesamt 20 Einrichtungen mit über 5500 Bediensteten, ohne einen klaren juristischen Rahmen, stellt einen mittlerweile komplexen Apparat dar, der auch vom Europäischen Parlament bereits als „Wildwuchs“ gerügt wurde. Neue Rechtsgrundlage kann eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein. Von einem konkreten Vorschlag eines kodifizierten Rahmenstatus für eben diese Form des europäischen Verwaltungsträgers wird die Untersuchung abgerundet.

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2000

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