Die kollektive Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten nach europäischem Wettbewerbsrecht
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Verwertungsgesellschaften in der Europäischen Gemeinschaft sind in der Regel faktische nationale Monopole. Der Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke kann daher nicht von unterschiedlichen Lizenzbedingungen in der Gemeinschaft profitieren. Widerspricht diese Aufteilung des europäischen Binnenmarktes nicht dem grundlegenden Ziel der europäischen Wettbewerbsvorschriften, der Schaffung eines Gemeinsamen Marktes? Die Untersuchung zeigt: Eine starre Anwendung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auf Wahrnehmungs- und Lizenzverträge von Verwertungsgesellschaften ließe den Kultur- und Sozialauftrag dieser Vereinigungen von Rechteinhabern unberücksichtigt. Die vom Verfasser entwickelten wettbewerbsrechtlichen Lösungen werden dagegen dem Ausnahmecharakter von Verwertungsgesellschaften gerecht. Mit den Clearingstellen für Multimedia-Produkte wird schließlich eine noch sehr junge Einrichtung im Bereich der Rechtewahrnehmung auf den wettbewerbsrechtlichen Prüfstand gestellt. Die Untersuchung richtet sich an alle urheber- und wettbewerbsrechtlich Interessierten, insbesondere auch an Rechtsanwälte und Justiziare, die auf dem Gebiet der Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke tätig sind.