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Das Sachenrechtsbereinigungs- und das Schuldrechtsanpassungsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Abgrenzung ihrer Geltungsbereiche

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Die Maueröffnung am 09.11.1989 und die am 03.10.1990 folgende Wiedervereinigung der deutsch-deutschen Staaten gehören sicherlich zu den spannendsten Kapiteln der deutschen Geschichte. Bekanntlich war und ist die deutsche Einheit aber auch mit großen Problemen verbunden. Dazu gehört sicherlich auch die Wiederherstellung der Rechtseinheit. Diese Gesetzeswerke haben die schwere Aufgabe in Angriff genommen, bis zu ihrem Inkrafttreten durch den Einigungsvertrag aufrechterhaltene Rechtsinstitute des DDR- Rechtssystems, die Beziehungen zwischen Grundstücksnutzernund - eigentümern regelten, in BGB-konformes Recht zu transformieren. Für die Beteiligten ist es von entscheidender Bedeutung, welches Gesetz auf ihren Fall zur Anwendung gelangt. Das aber ist rechtlich oft schwierig zu beurteilen - gerade für Fälle, die in den kasuistisch aufgeben Gesetzen keine Erwähnung finden. Dieses Werk erarbeitet eine allgemeine Abgrenzungsformel, die dazu beitragen soll, eine schärfere Abgrenzung zwischen den Gesetzen zu ermöglichen und die einzelnen Lebenssachverhalte leichter zuordnen zu können. Damit hat das Werk nicht nur rechtsdogmatische, sondern auch praktische Bedeutung. Insbesondere mag es für in diesem Rahmen betroffene Grundstücksnutzer in den neuen Bundesländern von Interesse sein, da es auf der Grundlage seiner Abgrenzungsformel in zwei Fällen abweichend von der herrschenden Meinung in der juristischen Literatur der Anwendung des Sachenrechtsbereinigungs- statt des Schuldrechtsanpassungsgesetzes das Wort redet.

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2001

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