Kants Friedensschrift und das Völkerrecht
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Kaum eine philosophische Schrift hat in der Völkerrechtsliteratur so viel Beachtung gefunden wie Immanuel Kants »Zum ewigen Frieden« aus dem Jahre 1795. Hackel befaßt sich zunächst mit der Interpretation der Friedensschrift, wobei auf die für das Völkerrecht entscheidende Frage nach der rechtlichen Gestaltung der internationalen Beziehungen besonderes Gewicht gelegt wird. Die Interpretation zeichnet ein kontingentes Gesamtbild des Kantschen Ansatzes; damit wird eine Lücke in der Literatur geschlossen, die sich bisher auf die Betrachtung einzelner Aspekte beschränkt hat. Kernstück der Friedensschrift sind die drei Definitivartikel, in welchen Kant die republikanische Staatsverfassung, den Föderalismus freier Staaten und das Weltbürgerrecht als Bedingungen eines dauerhaften Friedens herausarbeitet. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Wirkungen der Friedensschrift auf das positive Völkerrecht und die Völkerrechtslehre unterschiedlicher Epochen untersucht. In jeder Epoche haben sich völkerrechtliche Publikationen mit der Friedensschrift befaßt. Kant dient manchen Autoren als Diskussionspartner, anderen als bloße Autorität, mit deren Namen man den eigenen Ansichten Nachdruck zu verleihen sucht. Zu regelrechten Wellen ausgeprägter Beschäftigung mit der Friedensschrift kam es im Zusammenhang mit der Friedensbewegung des 19. Jahrhunderts und in der Zeit des Völkerbundes. Seit dem Ende des Kalten Krieges ist eine Renaissance des Interesses für Kant zu beobachten. Zu den aktuellen Fragen der internationalen Beziehungen, die unter Auseinandersetzung mit seinen Ideen erörtert werden, zählen die Durchsetzung der Menschenrechte, die Reform der Vereinten Nationen und die europäische Integration.