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Prozeßführung über gepfändete Geldforderungen

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Gegenstand der Forderungsvollstreckung ist die angebliche Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner. Erfüllt der Drittschuldner seine vermeintliche Leistungspflicht nicht, dann fragt sich, wer zur Prozeßführung gegen ihn befugt ist und welche Wirkungen die Prozeßführung hat. Die herrschende Dogmatik zu dieser Frage schreibt historisch überholte Grundlagen fort. Die Erklärung der materiellen Rechtsfolgen der Vollstreckung beruht auf einer Materialisierung des Aktionendenkens, und die hieraus abgeleiteten prozessualen Konsequenzen sind noch von der Geltung des materiellen Parteibegriffs beeinflußt. Das ist dogmatisch unbefriedigend und führt zu einer prozessualen Benachteiligung des Drittschuldners. Thomas Kleinheisterkamp bestimmt die prozessualen Folgen der Forderungsvollstreckung grundlegend neu. Ausgehend von einer dogmatischen Einordnung der „Berechtigung zur Einziehung“ der Forderung (§ 836 Abs. 1 ZPO) entwickelt er ein in sich geschlossenes System, das den Schutz des Drittschuldners in den Vordergrund stellt, ohne schutzwürdige Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Vollstreckungsschuldners zu vernachlässigen.

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Prozeßführung über gepfändete Geldforderungen, Thomas Kleinheisterkamp

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2001
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