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Weiterentwicklung von Mitbestimmung im Spiegel betrieblicher Vereinbarungen

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Mitbestimmung entwickelt sich ständig mit den Herausforderungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels weiter. Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetze stellen für die Sozialverfassung des Betriebes einen Rahmen bereit, innerhalb dessen sich das „Alltagsgeschäft“ der Mitbestimmung vollzieht und auch wandelt. Die Auswertung von ca. 1.600 betrieblichen Vereinbarungen zeigt die Entwicklung neuer Felder der Mitbestimmung im Rahmen der Betriebsverfassung auf (wie z. B. Arbeits- und Unternehmensorganisation, Beschäftigungssicherung, Umweltschutz), weiterhin die Entstehung neuer Formen der Beteiligung der Interessenvertretungen (z. B. Mitarbeit in betrieblichen Projekt- und Entwicklungsgruppen oder gemeinsame Ausschüsse zur Vorbereitung von Entscheidungen), aber auch die zunehmende Einbeziehung der Beschäftigten in betriebliche Entscheidungsprozesse. Mitbestimmung ist lebendig: Ihre Inhalte und Verfahren werden betrieblich ausgeformt und tragen zur Lösung betrieblicher Probleme bei. Die Vereinbarungen zeigen, wie die Betriebsparteien dies unter den gesetzlichen Bestimmungen regeln. An den beschriebenen Beispielen können sich die Betriebsparteien orientieren. Sie bieten auch Hinweise für die Diskussion über mögliche gesetzliche Verallgemeinerungen.

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Weiterentwicklung von Mitbestimmung im Spiegel betrieblicher Vereinbarungen, Winfried Heidemann

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2000
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