Landeswaldgesetz (LWaldG) Rheinland-Pfalz
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Nahezu die Hälfte der Waldfläche in Rheinland-Pfalz befindet sich im Eigentum von Städten und Gemeinden; dies kennzeichnet die große Bedeutung der kommunalen Forstwirtschaft des Landes. Mit dazu fast 30 % Staatswald und ca. 25 % Privatwald nimmt Rheinland-Pfalz unter allen Bundesländern eine Sonderstellung ein. Die aktuellen waldrechtlichen Vorschriften tragen den geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Die Eigenverantwortlichkeit sowohl der Waldbesitzer als auch der Waldbesucher wird gestärkt; die staatliche Lenkung ist auf unentbehrliche Funktionen beschränkt. Der 2023 aktualisierte Kommentar berücksichtigt die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und die bis dahin erfolgten Rechtsänderungen. Die Kommentierung präsentiert sich kompetent, zuverlässig und leicht verständlich. Große Teile des Kommentars wurden umfassend überarbeitet bzw. neu gefasst. Praxisorientierte Erläuterungen führen den Benutzer durch das rheinland-pfälzische Landeswaldgesetz. Eine informative Einführung und ein Anhang aller wesentlichen begleitenden Rechtsvorschriften runden den Kommentar ab. Die wichtige Arbeits- und Orientierungshilfe eignet sich für sämtliche Forst- und Jagdbehörden, für die gesamte Kommunalverwaltung, für alle Waldbesitzer, Jagdgenossenschaften, Förster, Jäger, Anwälte, Gerichte sowie für den Lehr- und Ausbildungsbereich. Dr. Stefan Schaefer, Forstreferent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, ehemals Forstbeamter in der Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz, und Peter Vanvolxem, Ltd. Ministerialrat im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, vormals Justiziar der Forstabteilung im Ministerium für Umwelt und Forsten, haben ihre profunde Sachkenntnis und langjährigen forstberuflichen Erfahrungen in das Werk eingebracht.