Die aktienrechtliche Abhängigkeit vor dem dinglichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung
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Beteiligungskäufe nehmen bis zum dinglichen Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an einer Aktiengesellschaft oft längere Zeit in Anspruch. Dies kann an der Fusionskontrolle oder an Kautelen des Kaufvertrages liegen. Sind Minderheitsaktionäre und Gläubiger geschützt, wenn der Käufer schon vor dem Übergang des Aktienpaketes auf die Leitung der Zielgesellschaft einzuwirken vermag? Die Arbeit geht der Frage vor dem Hintergrund einer sich rasch wandelnden Unternehmenslandschaft nach. Die mannigfaltigen Möglichkeiten schuldrechtlicher Abreden zwischen Käufer und Verkäufer des Aktienpaketes werden abhängigkeitsrechtlich beleuchtet. Besonderes Augenmerk wird auf das komplexe Verhältnis zur europäischen und deutschen Fusionskontrolle gelegt.