Das Konzept der Mindestharmonisierung
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Nach einer einleitenden Klärung des Begriffs der Harmonisierung werden deren Rechtsgrundlagen und Rechtsinstrumente erörtert. Hierauf aufbauend ordnet Matthias Wagner das Konzept der Mindestharmonisierung in die von der Wissenschaft unterschiedenen Harmonisierungsmethoden ein und durchleuchtet die sich aus dem EG-Vertrag ergebenden Schranken sowie deren Auswirkungen auf die Harmonisierungsintensität von Gemeinschaftsrechtsakten. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse wird die rechtliche Vereinbarkeit des Konzepts der Mindestharmonisierung mit dem EG-Vertrag untersucht. Ausgehend von den ausdrücklichen primärrechtlichen Ermächtigungsnormen für Mindestharmonisierungen stellt der Autor fest, inwieweit eine Mindestharmonisierung auch von anderen Ermächtigungsgrundlagen gedeckt wird, die keine bestimmte Harmonisierungsintensität vorsehen. Hieran anknüpfend wird der Umfang des nationalen Gestaltungsspielraums im Rahmen einer Mindestharmonisierung durchleuchtet und auf die formellen Erfordernisse bei der Wahrnehmung des Gestaltungsspielraums und die materiellen Schranken eingegangen. Sodann untersucht Wagner die auf der sogenannten »Neuen Strategie« beruhende Harmonisierungspraxis der Gemeinschaft unter Berücksichtigung US-amerikanischer Erfahrungen. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend wird auf den Anwendungsbereich des Konzepts der Mindestharmonisierung eingegangen, und es werden allgemeine Kriterien für den Erlaß von Mindestvorschriften auf europäischer Ebene entwickelt.