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Das Transfusionsgesetz vom 1. Juli 1998

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Durch das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens vom 1. Juli 1998 ist die Entnahme von Blut und seinen Bestandteilen sowie die Anwendung von Blutprodukten erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Ziel der Arbeit ist eine erste juristische Erfassung und Einordnung des Transfusionsgesetzes. Hierzu wird der Gang der Gesetzgebung dargestellt. Es werden die rechtliche Stellung von Blut und Blutprodukten und die Rechtsbeziehungen zwischen Spender und Spendeeinrichtung untersucht. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der Regelung über Einwilligung und Aufklärung in transfusionsmedizinische Eingriffe. Hinsichtlich der umstrittenen Hyperimmunisierung werden die Zulässigkeit, die Beteiligung von Ethik-Kommissionen und die Angemessenheit des Versicherungsschutzes erörtert.

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2001

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