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Das Schiedsgutachten im Common Law

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Der Schiedsgutachter ist der anglo-amerikanischen Rechtspraxis wohl vertraut. Das Recht des Schiedsgutachters bietet allerdings ein amorphes Bild und ist bisher kaum untersucht. Der Pionierwert der Münchener Dissertation liegt darin, daß sie alle Erscheinungen erforscht, deren gemeinsames Merkmal darin besteht, daß ein oder mehrere Dritte durch rechtsverbindliche Entscheidungen in die Rechtsbeziehungen von Vertragsparteien eingreifen, ohne Schiedsrichter zu sein. Den Auftakt macht ein rechtsgeschichtlicher Überblick zum Common Law. Zwei 'Länderberichte' schließen sich an, die die tragenden Strukturen und Probleme des englischen und amerikanischen Schiedsgutachtenrechts darstellen. Den Abschluß bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung, die das deutsche Recht in die systematische Vergleichung einbezieht. Besonderen Stellenwert hat die heikle Abgrenzung zwischen Schiedsgutachter und Schiedsrichter. Die Dissertation trägt wesentlich zum wissenschaftlichen Diskurs über den 'Begriff der Schiedsgerichtsbarkeit' bei und ist darüber hinaus für den Rechtsanwender eine Fundgrube zur Beantwortung konkreter Probleme. Sie erhielt einen Preis der Universität München und - im November 2002 - den 1. Förderpreis der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Dr. Martin Borowsky ist Richter am Landgericht Erfurt und Lehrbeauftragte r an der Erfurt School of Public Policy der Universität Erfurt. Er war Mitglied der ZPO-Kommission des Deutschen Richterbundes. Die Arbeit erhielt einen Preis der Universität München für wissenschaftliche Arbeiten (Walburga-Riedl-Stiftung) und wurde mit dem Förderpreis 2001/2002 der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ausgezeichnet.

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2001

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