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Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozeßrecht

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Die Verbandsklagerechte wurden 2000 wesentlich ausgeweitet. Die kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten in Deutschland erreichen aber bei weitem nicht das, was in vielen Ländern zum Standard gehört. Der vorliegende Band stellt die neue Rechtslage dar und analysiert die Möglichkeiten einer maßvollen Ausweitung der kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten. Dargestellt wird das Verfahren der Registrierung klagebefugter Verbände (Prof. Dr. Brönneke) und die Reichweite der neuen Verbraucherverbandsklage (Prof. Dr. Micklitz). Dr. Halfmeier untersucht, inwieweit die Kosten der Klage- und Abmahntätigkeiten auf die Verursacher abgewälzt werden können. Die Gesetzeslage und Rechtspraxis in Österreich wird vom Justitiar des in Österreich klagebefugten Vereins für Konsumenteninformation, Dr. Kolba, dargestellt. Die renommierte Zivilprozessualistin Stadler, untersucht die verschiedenen Bündelungsmodelle in anderen Rechtsordnungen. Sie entwickelt das Modell einer Gruppenklage, das eine effektive Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Massenschäden ermöglicht, sich dabei aber in das kontinentale Rechtsverständnis einfügt und Defizite der amerikanischen »class-actions« vermeidet.

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2001

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