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Die Bedeutung des rechtsgeschäftlichen Willens und seiner Erklärung für die Geltung von Verträgen

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Die Erörterung der Bedeutung des rechtsgeschäftlichen Willens und seiner Erklärung für die Geltung von Verträgen blickt im deutschen Zivilrecht auf eine lange Geschichte zurück. Das BGB hat diese Grundfrage nicht ausdrücklich beantwortet; die Diskussion ist daher weiterhin in Bewegung. In neuerer Zeit wird hierbei die Auffassung vertreten, der Rechtsgeschäftslehre liege als Grundkonzept die Willenstheorie zu Grunde. Die Untersuchung geht der Berechtigung dieser These nach. Ihr Schwerpunkt bildet dabei die Erörterung einer Kontroverse, deren Entscheidung von der Richtigkeit dieser These abhängt: Die Einschränkung der Irrtumsanfechtung wegen ihrer Verwendung als «Reurecht». Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Einschränkung nicht notwendig, sondern im Gegenteil systemwidrig ist. Ferner wird nachgewiesen, dass der Rechtsgeschäftslehre kein ideologischer Ansatz zu Grunde liegt, auch nicht die Willenstheorie.

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Die Bedeutung des rechtsgeschäftlichen Willens und seiner Erklärung für die Geltung von Verträgen, Erich Waclawik

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2001
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