Wirtschaftlich-existenziell abhängige Unternehmen im Konzern-, Kartell- und Arbeitsrecht
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Die rechtliche Erfassung wirtschaftlich begründeter Abhängigkeitsverhältnisse stellt seit jeher ein Kernproblem des Wirtschaftsrechts dar, das vor dem Hintergrund der Etablierung »moderner Vertragstypen« und der zweifelhaften arbeits- und sozialrechtlichen Behandlung des »scheinselbständigen« Einzelunternehmers noch an Bedeutung gewonnen hat. Der Verfasser zeigt, daß das allgemeine Privat- und Wirtschaftsrecht in bestimmten Fällen wirtschaftliche Abhängigkeitsbeziehungen nicht vollständig erfassen kann. Darin sieht er jedoch keinen Anlaß, um das System des »tradierten« Unternehmensschutzes vor wirtschaftlicher Abhängigkeit zu verlassen und abhängigen Unternehmen einen ausufernden Sozial- und Existenzschutz zu gewähren. Vielmehr schlägt er vor, bestehende Schutzlücken durch eine ergänzende Anwendung einzelner konzernrechtlicher Rechtsinstitute zu schließen. Zu diesem Zweck zeigt er, daß § 17 AktG entgegen der herrschenden Meinung nicht zwingend ein gesellschaftsrechtlich begründetes Abhängigkeitsverhältnis voraussetzt.