Quellen und Grundzüge des Codex canonum ecclesiarum orientalium
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Dieses Buch entstand aus einer Vorlesungsreihe im Studiengang „Lizentiat im Kanonischen Recht“ des Instituts für Kanonisches Recht der Theologischen Fakultät der Universität Münster über das für alle katholischen Ostkirchen geltende Rahmenrecht - es wird ergänzt durch das Partikularrecht der einzelnen Kirchen - sui iuris - den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (1990). In den einleitenden Kapiteln werden die Quellen beschrieben, aus denen sich das Ostkirchenrecht herleitet und ein Vergleich mit dem CIC angestellt. Schwerpunktmäßig werden dann Kapitel aus dem Verfassungsrecht (Kirchengliedschaft, Patriarch, synodale Mitwirkungsorgane) und dem Sakramentrecht (Initiatio christiana, Ehe, Versöhnung) behandelt. Ein kleines Glossar ist beigefügt. Der Anhang enthält zwei Beiträge zum Personalstatut in den Ländern des Nahen Ostens und zur Frage der Oikovouia in den orthodoxen Kirchen.