Die rechtliche Stellung des Rehabilitanden in außerbetrieblichen Rehabilitationseinrichtungen
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Die Rechtsstellung beruflicher Rehabilitanden gehört zu einem in der Rechtspraxis bislang noch wenig zufriedenstellend gelösten Problembereich. Die Dreiecksbeziehungen zwischen Rehabilitand, Rehabilitationsträger und Rehabilitationseinrichtung werden von der Wissenschaft ebenso wie von den Gerichten uneinheitlich beurteilt. So wird das Verhältnis Rehabilitand – Rehabilitationseinrichtung teils dem öffentlichen Recht, Sozialrecht, teils dem allgemeinen Zivilrecht, teils dem Berufsausbildungs- oder Arbeitsrecht zugeordnet. Die Untersuchung führt das Problem der Rechtsstellung von Rehabilitanden einer methodisch konsistenten, aber auch in der Praxis umsetzbaren Lösung zu. Dies erfolgt unter Zuhilfenahme neuerer Forschungsergebnisse, insbesondere aus dem Bereich eines systemorientierten Rechtsverständnisses.