Der Unternehmensmaklervertrag
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Vertragsgrundlage für die Vermittlung und Beratung bei Unternehmensübertragungen (Mergers & Acquisitions) ist ein M& A-Dienstleistungsvertrag. Als transaktionsbezogene Unternehmensberatung umfaßt die M& A-Dienstleistung während der einzelnen Phasen des Projekts ein Bündel verschiedener Leistungen rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Art. Zumeist liegt ein Maklervertrag zugrunde, für den sich Besonderheiten aus der Vielfalt möglicher Gestaltungen der Unternehmensübertragung, den Rechtsformen der Beteiligten und aus der Praxis des M& A-Geschäfts ergeben. Die Studie erörtert die Rechtsdogmatik und maklervertragsrechtlichen Merkmale des M& A-Dienstleistungsvertrages, die Ansprüche des M& A-Dienstleisters, die Rechte und Pflichten der Beteiligten, Haftungsfragen und Vertragsgestaltungen.