Mitbestimmung und Verantwortlichkeit
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Durch die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat wird die Arbeitnehmermitbestimmung auf Unternehmensebene umgesetzt. Untersucht wird in dieser Arbeit der Zusammenhang zwischen der mit dieser Mitbestimmung verbundenen Handlungsmacht und der Aufsichtsratshaftung. Zu diesem Zweck wird ein umfassender Überblick über die Rechtsstellung des Aufsichtsrats von Aktiengesellschaften im allgemeinen und die Stellung der Arbeitnehmervertreter im besonderen gegeben. Darauf aufbauend wird die Haftungssituation für den Aufsichtsrat dargestellt. Schließlich wird untersucht, ob die Haftung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eingeschränkt werden kann. Das ist aber letztlich wegen der untrennbaren Verknüpfung von Macht und Verantwortlichkeit für das eigene Handeln abzulehnen.