Europol
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Mit dem Maastrichtvertrag haben sich die Mitgliedstaaten der EU für eine engere Zusammenarbeit in der Strafverfolgung entschieden. Das prominenteste Beispiel dieser Kooperation stellt das europäische Polizeiamt Europol dar. Die Arbeit untersucht die Rechtmäßigkeit seiner Konstruktion im Hinblick auf den Unionsvertrag und das Verfassungsrecht der wichtigsten Mitgliedstaaten. Ausgehend von der These, daß die Union eine Rechtsunion ist, die eine rechtliche Kompatibilität zwischen den Rechtsakten der gemeinsamen Innenpolitik und dem EG-Vertrag verlangt, muß Europol ungeachtet seiner proklamierten Völkerrechtssubjektivität die unionsrechtlichen Mindestvorgaben an Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechtsschutz beachten. Die Analyse zeigt, daß Europol aufgrund struktureller Mängel diesen Anforderungen in wesentlichen Gesichtspunkten nicht genügt. Die Arbeit deckt weitere erhebliche Defizite vor allem bei der unzureichenden Beachtung der Privatsphäre auf und stellt das Fehlen wesentlicher moderner Datenschutzstandards fest. Abschließend entwickelt sie Vorschläge für eine Konstruktion Europols, die den Bedürfnissen einer effektiven wie auch rechtsstaatlichen Polizei genügt.