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Zivilrechtsfolge Nichtigkeit bei Kartellrechtsverstössen
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Rechtsgeschäfte, die gegen schweizerisches und/oder europäisches Kartellrecht verstossen, sind widerrechtlich und zivilrechtlich ungültig. Handelt es sich hierbei um Nichtigkeit oder um Anfechtbarkeit? Ab wann sind die betroffenen Rechtsgeschäfte ungültig? Welches ist das Verhältnis zwischen Art. 20 OR und Art. 13 lit. a KG? Welches sind die Rechtsfolgen nach schweizerischem Recht bei Verstössen gegen europäisches Kartellrecht? Haben Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz schweizerisches und europäisches Kartellrecht anzuwenden? Sind Anordnungen der verwaltungsrechtlichen Kartellbehörden für Zivil- bzw. Schiedsgerichte verbindlich? Diese Fragen behandelt die vorliegende Dissertation.
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2001
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