Die TA-Lärm als Rechtsproblem
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Das deutsche Umweltrecht ist durch zahlreiche untergesetzliche Rechtsnormen oder durch private Regelwerke geprägt. Die für die Anwendungspraxis teilweise verwirrende Vorschriftenflut ergibt sich daraus, daß nahezu alle wesentlichen Präzisierungen von Umweltstandards nicht im parlamentarischen Gesetz festgelegt sind, da dieses als Anwendungsgrundlage für möglichst alle Anwendungsfälle generell und abstrakt formuliert und dementsprechend »offen« ist. Die als Verwaltungsvorschrift erlassene TA-Lärm vom 26.08.1998 (TA-Lärm 1998) gibt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspraxis betreffend Anlagen Bewertungsmaßstäbe in Form von Immissionswerten an die Hand und konkretisiert damit das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie löste die TA-Lärm aus dem Jahre 1968 ab, die auf überholten technischen Erkenntnissen basierte und zum Teil nicht gesetzeskonform war. Der Autor beschäftigt sich zunächst mit dem Rechtscharakter und der Bindungswirkung der TA-Lärm 1998. Als sogenannte normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift hat sie nach Auffassung des Verfassers eine normähnliche Bindungswirkung, die jedoch Schranken unterliegt und eine gewisse Abstufung erkennen läßt. Im Hauptteil werden die rechtlichen Einzelprobleme der TA-Lärm 1998 bearbeitet, wobei immer auch die Auswirkungen auf die Anwendungspraxis berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen insbesondere der Anwendungsbereich der TA-Lärm 1998, die Immissionsrichtwerte im einzelnen, die Immissionsbewertung bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, der bei der Immissionsbewertung neu eingeführte Akzeptorbezug, die zahlreichen Ausnahmevorschriften zum akzeptorbezogenen Ansatz und die vorgesehene Verfahrensweise zur Prüfung und zum Erlaß von nachträglichen Anordnungen. Der Verfasser zeigt auf, daß auch die neue TA-Lärm 1998 nur zum Teil gesetzeskonform und in größerem Umfang in der Praxis nicht vollzugstauglich ist. Es werden dem Vorschriftengeber deshalb konkrete Verbesserungsvorschläge genannt und der Praxis zahlreiche Anwendungshilfen zum gesetzeskonformen Vollzug der TA-Lärm 1998 gegeben.