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Spektakuläre Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der Bürgschaftsbeschluss, haben in den neunziger Jahren die Diskussion über das Verhältnis von Verfassung und Privatrecht neu entfacht. Die Frage, ob Grundrechte auf das Verhältnis zwischen Privaten Einfluss nehmen, gehört seit 1949 zu den zentralen Problemen der Rechtswissenschaft. Matthias Ruffert erörtert diese Problematik im Kontext der Wechselwirkung zwischen Verfassung und einfachgesetzlichem Recht sowie der Bedeutung der Privatautonomie. Er stellt den Geltungsvorrang der Verfassung dem Erkenntnisvorrang des Privatrechts gegenüber. Ruffert zeigt, wie die jüngsten Erkenntnisse der Grundrechtsdogmatik zur Klärung dieser Fragen beitragen können. Anstelle der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Idee einer 'Ausstrahlung' des Grundgesetzes auf das Privatrecht schlägt er eine differenzierte Betrachtung der Grundrechtsfunktionen vor. Im Privatrecht wirken Abwehr- und Schutzfunktionen jeweils spezifisch. Sozialstaatliche Gewährleistungen sind nur punktuell relevant, während organisations- und verfahrensrechtliche Garantien weniger Bedeutung haben. Dieser Ansatz wird auf verschiedene Grundrechte und privatrechtliche Fragestellungen angewandt. Der Schwerpunkt liegt auf einer grundrechtsdogmatischen Analyse der Privatautonomie, gefolgt von Untersuchungen zu Eigentum, Ehe und Familie, Arbeit und Beruf, zur verfassungsrechtlichen Personalität sowie zur Kommu
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Vorrang der Verfassung und Eigenständigkeit des Privatrechts, Matthias Ruffert
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- 2001
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