Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
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Zum 1. Juli 2001 ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ nach § 46 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Ergänzend hierzu wurde unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit den an der Vorbereitung der Rechtsordnung beteiligten Sachverständigen eine Lehrgangsempfehlung erarbeitet, die dem Lehrpersonal der Weiterbildungseinrichtungen und den Prüfungsteilnehmern/-teilnehmerinnen die Vorbereitung auf die Prüfung sowie den Prüfungskommissionen die Durchführung der Fortbildungsprüfung erleichtern sollen. Die Empfehlung enthält sowohl Aussagen zum Funktionsbild der Fachkraft, einen umfassenden Rahmenstoffplan für die Gestaltung des Vorbereitungslehrgangs auf die Fortbildungsprüfung, als auch konkrete Hinweise für die Prüfungsausschussmitglieder bezüglich der Erarbeitung und Beurteilung von situationsbezogenen praktischen Fachaufgaben.