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Bindung und Schutz öffentlicher Unternehmen durch die Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts

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Die Tätigkeit öffentlicher Unternehmen in Europa wird heute maßgeblich durch das Europäische Gemeinschaftsrecht bestimmt. Die Arbeit untersucht, welche Bedeutung den Grundfreiheiten in diesem Zusammenhang zukommt. Es wird erläutert, warum die öffentlichen Unternehmen einerseits Verpflichtungsadressaten der Grundfreiheiten sind, auf der anderen Seite aber auch zu den Berechtigten dieser Vorschriften gehören, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat tätig werden wollen und dieser sie in ihrer Tätigkeit behindert.

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2001

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