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Erzwungene Selbständigkeit von Arbeitnehmern - Outsourcing

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Traditionell wird im Arbeitsrecht zwischen abhängiger und selbständiger Tätigkeit unterschieden. Die arbeitsrechtlichen Schutznormen sind fast ausschließlich zugunsten abhängig beschäftigter Arbeitnehmer anwendbar. Für Unternehmen kann es deshalb attraktiv sein, Arbeit so auszulagern, daß sie im Wege des Outsourcings als Tätigkeit von vermeintlich Selbständigen ausgeführt wird. Die Arbeit zeigt das komplexe Zusammenspiel der arbeitsrechtlichen Schutznormen in der Phase der Vorbereitung und Durchführung des Outsourcings auf; zugleich untersucht sie den Begriff des Arbeitnehmers.

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2001

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