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Generationengerechtigkeit als verfassungsrechtliches Gebot in der sozialen Rentenversicherung

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Die Rentenversicherung leidet seit mehreren Jahren insbesondere aufgrund des immer ungünstigeren demographischen Bevölkerungsaufbaus unter erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten. Es sind in der Zukunft Leistungskürzungen zu befürchten; heutigen Berufstätigen steht eine wesentlich schlechtere Beitrags-Leistungsrendite bevor als den heutigen Rentnern. Die Arbeit untersucht, ob es verfassungsrechtlich ein Gebot für den Gesetzgeber gibt, darauf hinzuwirken, die finanziellen Konsolidierungsmaßnahmen so auszugestalten, daß diese gerecht auf die verschiedenen Generationen verteilt werden. Die Arbeit kommt zum Ergebnis, daß der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung des Rentenrechts im SGB VI eine intergenerative Einstandspflicht planend normiert hat, die dazu führt, daß der Gesetzgeber aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist, darauf hinzuwirken, eine möglichst gleiche Lastenverteilung zwischen den Generationen herzustellen. Der Autor ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Verwaltungswissenschaft (Prof. Dr. Th. Groß) an der Universität Gießen.

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2001

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