Staatsbürgschaften im Lichte des EG-Beihilfenrechts
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Die Vergabe von Beihilfen in Form von staatlichen Bürgschaften als Instrument der Wirtschaftsförderung hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies ist vor allem auf den Umstand zurückzuführen, daß die Vergabe einer Beihilfe in Form von einer Staatsbürgschaft zumindest im Zeitpunkt der Übernahme zu einer geringeren Belastung der öffentlichen Mittel führt und zudem weniger transparent ist. Die Europäische Kommission hat das Thema der Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften in den letzten Jahren aufgegriffen und hierzu im März 2000 eine Mitteilung veröffentlicht. Diese Mitteilung ist in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt. Kim Möller geht der Frage nach, wann Staatsbürgschaften Beihilfen sind. Dabei wird sowohl auf die Verwaltungspraxis der Kommission als auch auf die Vergabe von Beihilfen auf der Grundlage deutscher Bürgschaftsprogramme eingegangen. Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind die Betrachtung der rechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das EG-Beihilfenrecht. Dabei steht vor allem die Frage der Einbeziehung Dritter im Fall der Rückabwicklung einer rechtswidrig gewährten Staatsbürgschaft, der zivilrechtlichen Nichtigkeit und eventueller Schadensersatzansprüche unter nationalem Recht im Vordergrund.