Der Einsatz technischer Überwachungsgeräte im Strafprozess
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Der Einsatz technischer Überwachungsgeräte ist eine Form heimlicher Beschaffung von Beweismitteln. Er weist zwar Ähnlichkeit auf mit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs, unterscheidet sich von dieser jedoch wesentlich. Dennoch umschreiben die schweizerischen Prozessgesetze die Voraussetzungen für den Einsatz technischer Überwachungsgeräte häufig gleich wie für die Post- oder die Fernmeldeverkehrsüberwachung oder weichen von diesen nur geringfügig ab. Die Arbeit erörtert und analysiert die im Schrifttum vernachlässigte Problematik des Einsatzes technischer Geräte anhand der bernischen Regelung, die von andern kantonalen Vorschriften kaum abweicht. Untersucht werden u. a. die Vereinbarkeit des Einsatzes technischer Geräte mit strafprozessualen Grundsätzen, Probleme der gezielten Überwachung Dritter und die Verwertung von Zufallsfunden.