Die Wertigkeit der konzeptionellen und präskriptiven Regelungen des SGB 1 im System sozialrechtlicher Rechtsfindung
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Die Wirksamkeit und Bedeutung des SGB 1 (Allgemeiner Teil des Sozialgesetzbuch) wurde bereits zum Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens uneinheitlich beurteilt. Es fehlt bislang eine umfassende, wissenschaftliche Untersuchung zur Klärung seiner Wertigkeit für das immer weiter ausgestaltete Gesamtwerk und der praktischen Relevanz für die Rechtsfindung. Deshalb wird hier die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte einer analytischen Rezension unterzogen. Die Deskription der relevanten Entscheidungen dient zur Klärung der Frage, ob und inwieweit das SGB 1 durch diese weiter ausgestaltet oder aber ausgehöhlt wurde, sich die Rechtsprechung auf die Fortentwicklung des Gesetzes ausgewirkt hat, sich dort die Kodifikationsideen des Gesetzgebers widerspiegeln und ausgewirkt haben, aus der Rechtsprechung allgemeingültige Prinzipien abzuleiten sind, die ein besseres Verständnis und eine Vereinheitlichung des SGB fördern und deshalb im SGB 1 normiert werden sollten, der von der Rechtsprechung ausgehenden und vor dem In-Kraft-Treten des SGB 1 beklagten Dynamik zur Rechtsfortbildung wirksam entgegnet wurde. Als Ergebnis wird die differente Einflussnahme der Rechtsprechung auf die aktuelle Ausgestaltung dieses Gesetzes exemplarisch belegt und an den Kodifikationszielen gemessen. Die für die Rechtsfindung irrelevanten Normen werden aufgezeigt, eine Komprimierung des Gesetzes diskutiert. Schliesslich werden entscheidungserhebliche Defizite bzw. Lücken im Gesetz aufgedeckt und die Normierung bislang vernachlässigter, allgemeingültiger Prinzipien („weitgehende Verwirklichung der sozialen Rechte“, „Pflicht zur Schadensminderung“, „Sachleistungsprinzip“, „Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“) erörtert. Zur Pointierung des Gesetzes wird eine Ergänzung der §§ 11, 33 SGB 1 sowie die Kodifikation des allgemein anerkannten Richterrechts („sozialrechtlicher Herstellungs-anspruch“, „Vorwegzahlung“) vorgeschlagen.