Vom Wandel des Menschenbildes im Recht
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Im Bereich des Rechts wird das Bild vom Menschen nachhaltig durch das geltende Recht, in dem und mit dem die Menschen leben, geprägt. Dieses Bild gewinnt seinen Ausdruck und seine Gestalt ebenso in den konkreten Regelungen einer Rechtsordnung wie in deren tragenden Prinzipien und den diesen zugrundeliegenden philosophischen Reflexionen. Zugleich ist die Rechtsordnung, die die Menschen umgibt, ein Faktor ihrer Selbsterfahrung, die ihr Selbstverständnis und damit ihr Bild von sich selbst mitbestimmt. Der Vortrag zeigt auf, in welcher Weise und in welchem Unfang das Menschenbild im Recht, ausgehend vom 17. und 18. Jahrhundert, einem Wandel ausgesetzt gewesen ist, wie sich dieser Wandel insbesondere im 19. und 20. Jahrhundert vollzogen hat und welches Bild vom Menschen in der heutigen Rechtsordnung zum Ausdruck kommt.