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Die Entstehung des Code pénal von 1810 und sein Einfluß auf die Strafgesetzgebung der deutschen Partikularstaaten des 19. Jahrhunderts am Beispiel Bayerns und Preußens
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Der napoléonische Code pénal von 1810 hat sowohl über das Bairische Straftgesetzbuch von 1813 als auch über das Preußische Strafgesetzbuch von 1851 einen bedeutsamen Einfluß auf die deutsche Straftgesetzgebung ausgeübt, der auch heute noch in vielen zentralen Bereichen fortwirkt. Christian Brandt zeigt mit dieser Arbeit ausgehend vom französischen Strafrecht des 18. Jahrhunderts nicht nur die strafrechtliche Entwicklung in Frankreich auf, sondern geht auch der vom französischen Vorbild vielfach beeinflußten Entwicklung der deutschen Strafgesetzgebung bis zum Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871 nach.
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2002
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