Grenzen privater Ermittlungen durch den Verletzten einer Straftat
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Durch die VW-Lopez-Affäre wurde einer breiten Öffentlichkeit bewußt, daß sich eine faktische Privatisierung der Informationsbeschaffung im Ermittlungsverfahren vollzieht. Derartige Privatermittlungen bewegen sich allerdings in einer rechtlichen Grauzone. Die Arbeit untersucht an der Grenzlinie von Strafprozeßrecht und Verfassungsrecht, welche Rolle Private – insbesondere der Verletzte einer Straftat – im Vorverfahren spielen dürfen. Dabei wird die Frage der Zulässigkeit privater Ermittlungen im Gesamtkontext der Privatisierung des Öffentlichen betrachtet. Das Thema ist auch angesichts der Tendenz der „Verständigung im Strafprozeß“ hochbrisant. Aufgrund der wachsenden Bereitschaft, Strafverfahren durch einen „Deal“ zu beenden, wird im Vorfeld zunehmend privat ermittelt, um eine günstigere Verhandlungsposition aufzubauen und in den Gerichtssaal mitzubringen. Der Richter wird sich diesen Entwicklungen immer weniger entziehen können. In bewußter Abgrenzung zur vorherrschenden Abwägungsrhetorik bei der Frage der Verwertbarkeit privater (rechtswidriger) Ermittlungsergebnisse, die zu richterlichem Dezionismus führt, zeichnet die Untersuchung ein differenziertes Lösungskonzept für die Bewältigung der beweisverwertungsrechtlichen Fragen und schließt mit einigen Vorschlägen für eine künftige Regelung über private Ermittlungsdienste. Die Arbeit wendet sich insbesondere an Wissenschaftler sowie Praktiker der Strafjustiz und Strafverteidigung.