Probleme des Interessenausgleichs
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Die Änderung von Betriebsstrukturen bis hin zu Betriebsstillegungen und Massenentlassungen sind klassische unternehmerische Optionen. Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat hierbei die Möglichkeit, mit den Mitteln des Sozialplans und des Interessenausgleichs eine einseitig an den Arbeitgeberinteressen orientierte Betriebsänderung zu vermeiden bzw. deren soziale Folgen zu mildern. Typischerweise konzentriert sich die Auseinandersetzung der Betriebsparteien auf die Ausgestaltung des Sozialplans. Dabei werden die Präventionsmöglichkeiten, die der Interessenausgleich eröffnet, oft vernachlässigt. Obwohl mit dem Interessenausgleich viele Personengruppen in Berührung kommen können (Arbeitgeber, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Einigungsstelle, Arbeitsgericht, Insolvenzverwalter, Landesarbeitsamt), sind die Kenntnisse über dessen Verfahren und seine Auswirkungen gering. Gerade den Betriebsräten obliegt es, sich über die Gestaltungsmöglichkeiten des Interessenausgleichs zu informieren. Aber auch der Insolvenzverwalter kann mit dem Interessenausgleich unter dem Aspekt des Kündigungsschutzrechts einen Nutzen erzielen. Diese Arbeit gibt Antworten auf teils offene, teils umstrittene Fragen aus der Praxis für die Praxis. Der Wert der Arbeit wurde durch die jüngste Reform des BetrVerfG in keinster Weise gemindert.