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Herrschaftliches Strafen seit dem Hochmittelalter

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Vom Beginn des 12. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts hatten Konflikte und Verhaltensweisen, die von den Zeitgenossen als Verbrechen wahrgenommen wurden, höchst unterschiedliche Folgen. Sühneleistungen an den Verletzten oder dessen Angehörigen, Kirchenbußen und peinliche Strafen standen als mögliche Sanktionen oft alternativ nebeneinander und wurden je nach Tatumständen und Status des Täters unterschiedlich eingesetzt. Es gab jedoch eine allmählich stärker werdende Tendenz, öffentlich Strafen zu verhängen und durchzusetzen, bis schließlich der Strafanspruch des Staates die anderen Sanktionsformen überlagert oder verdrängt hatte. Die dargestellten Formen und Entwicklungsstufen herrschaftlichen Strafens seit dem Hochmittelalter tragen zum besseren Verständnis der Entstehung eines öffentlichen Strafrechts bei.

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2002

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