Der Einfluß der Forderungsverjährung auf dingliche Sicherungsrechte
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Verliert eine Forderung nach Verjährung ihre Durchsetzbarkeit, ist es für den Gläubiger von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, ob er eine zu seinen Gunsten bestehende Sicherheit realisieren darf. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Neuregelung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz mit den in § 223 BGB nur teilweise angesprochenen Fragen des Einflusses der Forderungsverjährung auf dingliche Sicherungsrechte setzt sich Christoph Schuch auseinander. Im ersten Teil ordnet der Autor den § 223 Abs. 1 BGB in die Gesetzessystematik ein und beschreibt einzelne Wirkungen der Verjährung auf Pfandrecht und Hypothek. Dann weist er die Schlüssigkeit der gesetzlichen Regelung aus den Besonderheiten dinglicher Sicherheiten einerseits und der Verjährungseinrede andererseits nach. Als Hauptanwendungsfall des § 223 Abs. 2 BGB greift Schuch im zweiten Teil die Sicherungsübereignung auf. Er bejaht deren Subsumierbarkeit unter die Vorschrift unabhängig von der Besitzlage. Anschließend erörtert er die Frage eines Befriedigungsrechts des Sicherungsnehmers, speziell auch beim besitzlosen Sicherungseigentum. Im dritten Teil beschreibt Christoph Schuch zunächst den Meinungstand zur umstrittenen Frage, ob der Vorbehaltsverkäufer nach Verjährung der Kaufpreisforderung die Herausgabe der Kaufsache fordern kann. In der anschließenden Erörterung kommt der Autor unter Entwicklung eigenständiger Kriterien, die er aus einer Analyse der Funktionsmechanismen beim Eigentumsvorbehalt gewinnt, zu dem Ergebnis, daß dem Vorbehaltsverkäufer entgegen der herrschenden Meinung eine Rücknahme der Kaufsache zu versagen ist. Abschließend erfolgt ein kritischer Ausblick auf die im Rahmen der Schuldrechtsreform geplante Neuregelung des § 223 BGB.