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Die Kompetenz der europäischen Union zum Abschluß bilateraler Luftverkehrsabkommen

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Ende 1998 klagte die Europäische Kommission gegen acht Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof, da sie den Mitgliedstaaten vorwarf, durch den Abschluss liberaler, bilateraler Luftverkehrsabkommen mit den USA gegen die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft verstoßen zu haben. Diese Diskussion über die Zuständigkeit zum Abschluss solcher Abkommen, die die Marktzugangsregelungen für Luftfahrtunternehmen regeln, begann jedoch bereits in den frühen 1990er Jahren mit der Schaffung eines einheitlichen Luftverkehrsbinnenmarktes und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit. Der Autor analysiert die Klagegründe der Kommission und bietet eine detaillierte Darstellung der Zuständigkeitsverteilung für bilaterale Luftverkehrsabkommen. Dabei werden das internationale Regelungswerk des Luftverkehrs, der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt und die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge umfassend erörtert. Zudem werden luftfahrtpolitische Hintergründe, die Rolle der Europäischen Union bei bilateralen Abkommen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Unterschiede zwischen mitgliedstaatlicher und gemeinschaftlicher Zuständigkeit beleuchtet.

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Die Kompetenz der europäischen Union zum Abschluß bilateraler Luftverkehrsabkommen, Christian Kaufmann

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2001
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