Zugang zu Gerichten und gerichtliche Kontrolle im Umweltrecht
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Bis vor wenigen Jahren galt die Regelung von Rechtsschutz und gerichtlicher Kontrolle im Umweltrecht im Wesentlichen als Kompetenz des nationalen Gesetzgebers. Die Ausgestaltung der einschlägigen Rechtsquellen in den verschiedenen Staaten – insbesondere in Bezug auf den gerichtlichen Zugang – variiert denn auch in beträchtlichem Maße. Zunehmend sind die Regelungen des gerichtlichen Zugangs, der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrolle einer Internationalisierung (Stichwort: Aarhus Convention) ausgesetzt: völker- und europarechtlichen Vorgabe in diesem Bereich mehren sich. Vor diesem Hintergrund erscheint das deutsche System des Rechtsschutzes im Umweltrecht reformbedürftig. In dieser Veröffentlichung wird der Reformbedarf im deutschen Recht in Bezug auf den gerichtlichen Zugang sowie die Kontrolldichte im Umweltrecht ausgelotet; die Autoren haben konkrete Vorschläge für eine mögliche Neugestaltung ausgearbeitet. Grundlage hierfür sind in erster Linie die bestehenden europa- und völkerrechtlichen Vorgaben; aber auch die Lösungen in ausgewählten anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, soweit sich dies als sinnvoll erweist.