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Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stellt die Rechteinhaber vor große Probleme: Welches Recht ist anwendbar? Die Gerichte welchen Staates sind zuständig? Der Verfasser untersucht verschiedene Lösungswege und unterbreitet einen für Wissenschaft und Praxis tauglichen Lösungsvorschlag aus Ansätzen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik. Die Frage nach dem anwendbaren Recht beantwortet das nationale Internationale Privatrecht. Über die Frage nach dem anwendbaren Internationalen Privatrecht entscheidet das angerufene Gericht, sofern es international zuständig ist, sei es nach den Regeln des nationalen oder des europäischen Zivilverfahrensrechts. Das Problem im Internet: Deutsches Urheberrecht ist anwendbar, soweit eine Datei in Deutschland bestimmungsgemäß abrufbar ist oder verbreitet wird. Gleiches gilt für die Zuständigkeit deutscher Gerichte
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Anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, Markus Junker
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- 2002
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