Aufgaben und Befugnisse der Sozialpartner im europäischen Arbeitsrecht und die Europäisierung der Arbeitsbeziehungen
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Seit Jahrzehnten vollzieht sich eine ständig forschreitende wirtschaftliche und politische europäische Integration. Diese Entwicklung macht es erforderlich, auch die Beziehungen der Sozialpartner, etwa durch den Abschluß europäischer Tarifverträge, auf die europäische Ebene zu übertragen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht deshalb die Frage, inwieweit bereits handlungsfähige Sozialpartner auf europäischer Ebene existieren und diesen ein Handlungsgefüge zur Seite steht, das es ihnen ermöglicht, auf europäischer Ebene tätig zu werden. Gezeigt wird, daß trotz der Gründung zahlreicher Verbände und Ausschüsse auf europäischer Ebene, einer Vielzahl verabschiedeter Stellungnahmen und erster schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen den europäischen Sozialpartnern die Entwicklung des kollektiven europäischen Arbeitsrechts noch am Anfang steht und der Abschluß europäischer Tarifverträge bisher nicht möglich ist.