Die Tierhalterhaftung im BGB von 1896
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Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB hatte zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine andere Bedeutung als heutzutage. Diese Arbeit zeigt zunächst auf, wie die Tierhalterhaftung in den Privatrechtskodifikationen geregelt war. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Entstehungsgeschichte des § 833 BGB und der Einfügung des Satzes 2 im Jahre 1908. Im Anschluß wird die Reichsgerichtsrechtsprechung zur Tierhalterhaftung eingehend anhand von veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen untersucht. Es wird dargestellt, wie das Reichsgericht in den Jahren bis 1908 die strenge Gefährdungshaftung des § 833 a. F. abschwächte. Schließlich wird im Ausblick auf die Rechtsprechung des BGH aufgezeigt, daß die Leitsätze des Reichsgerichts bis heute noch bei § 833 ihre Geltung haben.