Lizenzverträge über technische Schutzrechte, Marken und Urheberrechte nach der 6. GWB-Novelle
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Die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht sind von immer größerer wirtschaftlicher Bedeutung. In der Folge hat auch die wirtschaftliche Bedeutung von Lizenzverträgen über Schutzrechte zugenommen. Durch die 6. GWB-Novelle wurden die kartellrechtlichen Vorschriften für Verträge über gewerbliche Schutzrechte in §§ 17 und 18 GWB neu gefaßt und an die europäische Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen angeglichen. Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zuverlässigkeit von Lizenznehmerbeschränkungen in Verträgen über gewerbliche Schutzrechte auf der Grundlage von § 17 GWB sowie die Möglichkeiten einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf Verträge über Nutzungsrechte an Marken und Urheberrechten und überprüft das gefundene Ergebnis am europäischen Kartellrecht.