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Die Anerkennung von Rechtskraftwirkungen ausländischer Urteile

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Indra Spiecker gen. Döhmann, langjährige Mitarbeiterin an internationalprivatrechtlichen Lehrstühlen, setzt sich in Ihrem Buch mit den Hintergründen und Begründungsansätzen einer Rechtsprechung des BGH im internationalen Zivilprozeßrecht auseinander, die seit 1964 besteht, aber nie näher begründet wurde: Bei ausländischen Urteilen soll – trotz möglicher Anerkennung in Deutschland – ein zweites, identisches Verfahren im Inland möglich sein. Die Rechtskraft des ausländischen Urteils soll dabei ausnahmsweise kein Wiederholungsverbot beinhalten. Die Autorin erörtert dazu umfassend die Grundlagen der Wirkung der Rechtskraft nach deutschem Recht, bevor sie ein System der Ausnahmen von der Rechtskraftwirkung des ne-bis-idem entwickelt. Zur Einordnung der Ausnahme beim ausländischen Urteil in diese Systematik vergleicht sie die Alternativen einer Vollstreckungsklage mit denen einer erneuten Leistungsklage in den Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Abschließend kritisiert sie den Weg des BGH und hält Vorschläge bereit, wie das Ziel, das hinter der Durchbrechung des ne-bis-in-idem bei ausländischen Urteilen steht, auf anderen Wegen mit weniger schwerwiegenden Folgen erreicht werden kann.

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Die Anerkennung von Rechtskraftwirkungen ausländischer Urteile, Indra Spiecker Döhmann

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2002
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