Der Europäische Gerichtshof und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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Die Arbeit untersucht die Anwendung des zentralen allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit durch den Europäischen Gerichtshof. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob der EuGH in der Intensität seiner Kontrolldichte danach variiert, ob er Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane oder solche der Mitgliedstaaten überprüft. Der bekannte Vorwurf – etwa im Zusammenhang mit der Bananenmarktordnung – einer laxen Verhältnismäßigkeitsprüfung angesichts von Rechtsakten des Gemeinschaftsgesetzgebers oder – spiegelbildlich – einer über-strengen Schranken-Schranken-Kontrolle bei mitgliedstaatlichem Rückgriff auf Ausnahmen zu den Grundfreiheiten (Stichwort: Reinheitsgebot für Bier, Bosman-Urteil) wird auf systematische Stringenz untersucht. Die im Ergebnis festgestellte Variation in der Kontrolldichte entlang der Autorenschaft der Maßnahme wird auf Rechtfertigungen und rechtspolitische Erklärungsmuster hin analysiert.