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Freie Erfindungen im Arbeitsverhältnis

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Mit über 80 % stammt die deutliche Mehrheit aller deutschen Erfindungen von Erfindern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Mit diesen sog. Arbeitnehmererfindungen und den durch sie erreichten technischen Fortschritten sind für die Arbeitgeberunternehmen beträchtliche Einsparungspotentiale verbunden. Zudem können diese Erfindungen bei der Vermeidung von Fertigungs- und Konstruktionsfehlern helfen. Ein Grossteil dieser Erfindungen sind Diensterfindungen, die mit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Aufgabe in Zusammenhang stehen. Daneben gibt es jedoch auch freie Erfindungen, die weder aus der dem Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeit entstanden sind, noch entscheidend auf Erfahrungen oder Arbeiten des Arbeitgebers beruhen. Mit diesen freien Arbeitnehmererfindungen beschäftigt sich das vorliegende Werk. In einer handbuchartigen Darstellung fasst es die geltende Rechtslage zu den freien Erfindungen im Arbeitsverhältnis zusammen und führt die dabei in der Praxis auftretenden Probleme einer Lösung zu. Obwohl die freien Erfindungen nicht dieselbe Bedeutung in der Praxis haben wie die Diensterfindungen, ist ihre praktische Relevanz nicht zu unterschätzen. Durch ihre Konzentration auf die Sondergruppe der freien Erfindungen schliesst die vorliegende Abhandlung deshalb eine wesentliche Lücke in der bisherigen Kommentar- und Lehrbuchliteratur, in der wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Spezialthema Mangelware sind.

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2002

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