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Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen und Betrieben bei Personenhandelsgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmung des § 142 HGB

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Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen und Betrieben bei Personenhandelsgesellschaften erfordert eine Auseinandersetzung mit der Rechtsnatur der Gesamthand OHG. Zentrale Frage ist, wer die Eigentümer und Verfügungsberechtigten des Gesellschaftsvermögens sind: die OHG selbst oder die Gesellschafter? Der Streit um die Rechtsfähigkeit von Personen(handels)gesellschaften wird ausführlich dargestellt, gefolgt von der Sukzessionsproblematik bei Anteils- und Vermögensübertragungen der OHG. Es wird zwischen den Rechtsinstituten Identität, Anwachsung und Gesamtrechtsnachfolge differenziert. Nach der Erörterung des § 142 HGB wird die These entwickelt, dass eine Übertragung des Unternehmens der OHG im Sinne einer Universalsukzession möglich sein müsse, um eine Wertungsparität mit anderen Umgründungsvorgängen im Gesellschaftsrecht zu gewährleisten. Vergleiche zwischen der österreichischen und deutschen Rechtslage werden angestellt, wobei die historischen Entwicklungen der hM in Lehre und Judikatur beleuchtet werden. Abschließend wird die praktische Relevanz dieser Entwicklungen im Rahmen rechtlich-ökonomischer Überlegungen hinterfragt, gefolgt von rechtspolitischen Desiderata, die die Überlegungen abrunden.

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Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen und Betrieben bei Personenhandelsgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmung des § 142 HGB, Gerhard Hochedlinger

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2002
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