Verwaltungsgerichte für die Kirche in Deutschland?
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Zu den unerledigten Aufgaben, die die Würzburger „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ hinterlassen hat, gehört das Thema einer Verwaltungsgerichtsbarkeit innerhalb der katholischen Kirche. Einen neuen Impuls zur Verwirklichung setzte das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken auf seiner Vollversammlung 1993 im Rahmen der Thematik „Dialog statt Dialogverweigerung. Wie in der Kirche miteinander umgehen?“ Der Appell, die damaligen Beschlüsse nunmehr umzusetzen, trifft auf unveränderte Rahmenbedinungen, insbesondere auf das veränderte Prozeßrecht des Codex Iuris Canonici 1983. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wie es mit den Möglichkeiten, Notwendigkeiten und Chancen einer Verwaltungsgerichtsbarkeit nach dem Würzburger Modell steht, skizziert die rechtsgeschichtlichen Quellen- und Debattenlage und plädiert unter Heranziehung der Parallel-Bereiche aus den evangelischen Kirchen und der staatlichen Gesetzgebung für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit auf teilkirchlicher Ebene und aufgrund partikularen Rechts. Es wird eine Ordnung vorgelegt, die mit dem System der kanonischen Rechtsordnung konform geht und in der konkreten Ausgestaltung als zu verwirklichen geeignet nachgewiesen wird.