Das Binnenmarktrecht als Daueraufgabe
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Der Binnenmarkt ist Voraussetzung und Gradmesser der europäischen Integration. Seine Sicherung und Fortentwicklung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinschaftsorgane. Das Recht, welches den Binnenmarkt konstituiert, bedarf ständiger Anpassung, um der Dynamik seines sachlichen Gegenstandes gewachsen zu sein. Insofern ist der Binnenmarkt, bei allen Erfolgen, eine Daueraufgabe. Zu den aktuellen Herausforderungen gehören insbesondere der verstärkte Ruf nach dem Schutz sozialstaatlicher und anderer Gemeinwohlbelange gegen die Risiken einer Marktwirtschaft, die Erweiterung des Raumes ohne Binnengrenzen um die Staaten Mittel- und Osteuropas sowie das Verhältnis der europäischen Marktverfassung zum Welthandelssystem. Diesem Themenkreis widmen sich die Beiträge von Meinhard Hilf, Peter Hommelhoff, Waldemar Hummer, Peter-Christian Müller-Graff und Friedl Weiß. Sie beruhen auf Referaten, die anläßlich des 16. Kolloquiums der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Europarecht gehalten wurden.