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Die vorliegende Arbeit untersucht nicht die klassischen Tötungs- und Eigentumsdelikte, sondern die vermeintlich harmlosen, „kleinen“ Normverstöße im spätmittelalterlichen Nürnberg. Sie beleuchtet das reichsstädtische Rechtssystem im Spannungsfeld von Strafandrohung und Sanktionspraxis. Diese leichteren Formen gesellschaftlicher Devianz spiegeln alltägliche Auseinandersetzungen wider und geben Einblicke in die Ordnungspolitik des Rates sowie in außergerichtliche Konfliktregelungen. Strafen umfassten verschiedene Arten von Inhaftierungen, Geldbußen, Strafnachlässe auf Gnadenweg und gütliche Einigungen. Die Schlichtung und Strafverschonung zeigen, dass die Normen nicht ungebrochen die Ordnungsvorstellungen des Rates widerspiegeln. Die Delikte werden im Kontext der Interaktion der Streitparteien, der Gerichtsverhandlungen und der Folgen der Urteile analysiert. Auch Mitglieder der städtischen Führungsschicht waren unter den Delinquenten, die oft versuchten, sich von den Satzungsnormen freizusprechen. Die städtische Strafpraxis schonte die oberen Schichten nicht; Nürnberger Patrizier mussten aufgrund ihrer sozialen Stellung mit empfindlichen Bußen rechnen. Die Funktionslogik der Strafverfolgung in Nürnberg lässt sich als Prinzip der Rechenhaftigkeit beschreiben, bei dem soziale Ordnung und Strafen aufeinander bezogen wurden: Jeder wurde entsprechend seiner sozialen Stellung bestraft.
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Ratsherren und andere Delinquenten, Ulrich Henselmeyer
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- 2002
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