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Die EG-kartellrechtliche Beurteilung des Kfz-Vertriebs befindet sich im Umbruch. Die Diskussionen über eine Nachfolgeregelung der bis zum 30.09.2002 geltenden Gruppenfreistellungsverordnung GVO 1475/95 sowie die Bußgeldentscheidungen der Kommission gegen die Wettbewerbspraktiken mancher Kfz-Hersteller verleihen der Thematik besondere Aktualität. Die GVO 1475/95 stellt die Grundlage des Kfz-Vertriebs dar. Vertriebsformen außerhalb der GVO haben faktisch wenig Chancen auf ihre Realisierung. Vor diesem Hintergrund wird das EG-Kartellrecht dahingehend untersucht, inwieweit es der Praxis geeignete Instrumente bei der Wahl der betriebswirtschaftlich gewünschten Vertriebsform zur Verfügung stellt. Dabei werden die kartellrechtlichen, vertriebsrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Aspekte des Kfz-Vertriebs berücksichtigt.
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Der Kfz-Absatzmittler im Anwendungsbereich des Art. 81 I EGV, Hans-Wolfgang Wetzel
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2002
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- Titel
- Der Kfz-Absatzmittler im Anwendungsbereich des Art. 81 I EGV
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Hans-Wolfgang Wetzel
- Verlag
- Lang
- Verlag
- 2002
- ISBN10
- 3631395302
- ISBN13
- 9783631395301
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die EG-kartellrechtliche Beurteilung des Kfz-Vertriebs befindet sich im Umbruch. Die Diskussionen über eine Nachfolgeregelung der bis zum 30.09.2002 geltenden Gruppenfreistellungsverordnung GVO 1475/95 sowie die Bußgeldentscheidungen der Kommission gegen die Wettbewerbspraktiken mancher Kfz-Hersteller verleihen der Thematik besondere Aktualität. Die GVO 1475/95 stellt die Grundlage des Kfz-Vertriebs dar. Vertriebsformen außerhalb der GVO haben faktisch wenig Chancen auf ihre Realisierung. Vor diesem Hintergrund wird das EG-Kartellrecht dahingehend untersucht, inwieweit es der Praxis geeignete Instrumente bei der Wahl der betriebswirtschaftlich gewünschten Vertriebsform zur Verfügung stellt. Dabei werden die kartellrechtlichen, vertriebsrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Aspekte des Kfz-Vertriebs berücksichtigt.