Der Kfz-Absatzmittler im Anwendungsbereich des Art. 81 I EGV
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Die EG-kartellrechtliche Beurteilung des Kfz-Vertriebs befindet sich im Umbruch. Die Diskussionen über eine Nachfolgeregelung der bis zum 30.09.2002 geltenden Gruppenfreistellungsverordnung GVO 1475/95 sowie die Bußgeldentscheidungen der Kommission gegen die Wettbewerbspraktiken mancher Kfz-Hersteller verleihen der Thematik besondere Aktualität. Die GVO 1475/95 stellt die Grundlage des Kfz-Vertriebs dar. Vertriebsformen außerhalb der GVO haben faktisch wenig Chancen auf ihre Realisierung. Vor diesem Hintergrund wird das EG-Kartellrecht dahingehend untersucht, inwieweit es der Praxis geeignete Instrumente bei der Wahl der betriebswirtschaftlich gewünschten Vertriebsform zur Verfügung stellt. Dabei werden die kartellrechtlichen, vertriebsrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Aspekte des Kfz-Vertriebs berücksichtigt.